Untätigkeitsklage gegen das Jobcenter erheben Die Mühlen des Jobcenters mahlen nicht immer schnell. Wenn Sie Bürgergeld beantragen oder einen Widerspruch gegen einen Bescheid eingelegt haben, ist das Jobcenter an bestimmte Fristen gebunden. Bei einem Bürgergeld-Antrag hat das Amt sechs Monate Bearbeitungszeit, bei einem Widerspruch drei. Reagiert die Behörde nicht innerhalb des festgelegten Zeitraumes, können Sie eine Untätigkeitsklage erheben. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige, was Sie über eine Untätigkeitsklage und deren Durchführung wissen müssen. Mehr anzeigen |