| viele Vereine haben in ihren Satzungen keine ausreichenden Regelungen zum Beitragswesen. Die Satzung muss klar zwischen den verschiedenen Beitragsarten unterscheiden und Regelungen zu dieser Frage sind in einer Beitragsordnung daher nicht ausreichend. Prüfen Sie deshalb Ihre Satzung! Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Vereinsarbeit! Ihre Redaktion www.verein-aktuell.de
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Beitragswesen: Beitragsarten rechtssicher in der Satzung regeln
§ 58 Nr. 4 BGB regelt für das Beitragswesen, dass die Satzung des Vereins regeln muss, ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind. Zum Beitrag >
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Wie steht es mit der Bürokratieentlastung für Vereine/Verbände?
Dahinter steckt derzeit auf der Ebene des Gesetzgebers ein recht umfangreiches Gesetzespaket, das sog. Vierte Bürokratieentlastungsgestz (BEG IV) mit zahlreichen Einzel-Änderungen querbeet im Steuersektor. Zum Beitrag >
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Ab sofort Erhöhung der zulässigen Höchstgrenzen für Vereinsmitgliedsbeiträge!
Damit hatte man kaum gerechnet, aber der Bund und die Bundesländer haben sich auf Anhebung der Höchstgrenzen für Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren in gemeinnützigen Vereinen/Verbänden, rechtsformunabhänigig nun verständigt. Zum Beitrag >
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Gesundheitsförderung: können Vereine bei Betrieben mitmachen?
Es gibt eine sehr interessante Steuer-Reglung nach § 3 Nr. 34 EStG mit einem Freibetrag von immerhin 600 Euro maximal jährlich für jeden Arbeitgeber, der zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn seine Arbeitnehmer unterstützen will. Zum Beitrag >
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Sportschwimmbad und Sauna-Nutzung: was gilt bei der Umsatzsteuer?
Das FG Niedersachsen hat nun entschieden, dass man bei einer Eintrittskarte zur Nutzung von Sportbad und Sauna eine einheitliche Leistung bei der Umsatzsteuer unterstellen muss. Zum Beitrag >
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Versicherungsschutz für ehrenamtliche Mitglieder im Chor
Ist das ehrenamtliche Mitglied eines kirchlichen Chors unfallversichert? Zum Beitrag >
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