| Haushalt und Finanzen sind ein Dauerbrenner in Vereinen und stehen immer wieder im Fokus. Was tun, wenn die Finanzen nicht ausreichend sind? Vereine, die sich beispielsweise durch einen Mitgliederschwund in einer wirtschaftlichen Krise befinden, können durch die Vereinsmitglieder zur Sanierung des Vereins eine Sonderumlage beschließen. Was bei Umlagen im Verein zur Finanzierung von Vereinsaufgaben zu beachten ist, lesen Sie in unserem heutigen Newsletter. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Vereinsarbeit! Ihre Redaktion w w w. verein-aktuell. de
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Nachträgliche Einführung einer Sonderumlage zulässig?
Nach § 58 Nr. 2 BGB müssen die Beiträge in der Satzung eines Vereins konkret geregelt werden. Regelungen in einer Beitragsordnung sind unzulässig. Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob ein Verein seine Satzung auch nachträglich ändern und eine Sonderumlage einführen kann. Zum Beitrag >
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Feststellungsverfahren § 60a AO: Finanzamt darf nur Satzung prüfen
Durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz 2013 wurde in die Abgabenordnung (AO) das Verfahren nach § 60a AO zur Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit nach §§ 51, 59, 60 und 61 AO eingeführt. Dieses neue Verfahren löst die sog. vorläufige Bescheinigung ab. Es handelt sich dabei um einen sog. Grundlagenbescheid. Zum Beitrag >
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