Laden...
Vereinsinfobrief Nr. 465 Ausgabe 21/2023 14.12.2023 Aktuelle Informationen fr Vereine und gemeinntzige Organisationen Ein Service von vereinsknowhow.de und bnve e.V. Eine druckfhige Version (PDF) dieses Infobriefes erhalten Sie hier. | |||
Online-Handbuch | eBooks | Abonnement | Seminare | |||
Inhalt | |||
| |||
1. neu auf vereinsknowhow.de: eBook "Buchfhrung und Steuererklrung fr kleine gemeinntzige Vereine" (PDF) Fr gemeinntzige Verein mit Gesamteinnahmen bis 45.000 gelten eine Reihe von Vereinfachungsregelungen, die Buchfhrung und Steuerklrung deutlich leichter machen. Fr diese Vereine liefert unser eBook eine praxisnahe Anleitungen, um die Aufgaben ohne unntigen Ballast zu bewltigen. Themen des eBooks sind: >> Inhaltsverzeichnis und Leseprobe | |||
2. Der Vereinssitz Beim Sitz des Vereins gibt es oft Unsicherheiten. Dabei kann der Verein hier frei whlen. Eine tatschliche Ttigkeit am Vereinssitz ist bezglich des Registersitzes jedenfalls nicht erforderlich. Eingetragene Vereine mssen in der Satzung ihren Sitz festlegen. Der Sitz kann frei gewhlt werden. blicherweise gibt der Verein dabei nur die Gemeinde an. Dann ist ein Adresswechsel innerhalb der Gemeinde kein Sitzwechsel. Dabei gilt: Der Sitz muss sich in Deutschland befinden und eindeutig einer Gemeinde zugeordnet sein. Ein Verein kann nur einen satzungsmigen Sitz haben.Nach 24 BGB gilt als Sitz eines Vereins, wenn nicht ein anderes bestimmt ist, der Ort, an welchem die Verwaltung gefhrt wird. Die Satzung kann also den Vereinssitz abweichend vom Verwaltungssitz bestimmen. Dabei kann nach herrschender Rechtsauffassung auch ein fiktiver Satzungssitz festgelegt werden, an dem also keinerlei Vereinsaktivitten stattfinden. Das darf aber nicht missbruchlich geschehen. Das wre vor allem dann der Fall, wenn sich der Verein so dem Zugriff von Glubigern oder der (gerichtlichen) Zustellung von Schriftstcken entziehen will. Es gibt also keinerlei Notwendigkeit, dass der Verein an seinem Satzungssitz auch irgendeine Verwaltung hat. Der Verwaltungssitz muss gegenber dem Vereinsregister nicht festgelegt oder gar in der Satzung bestimmt werden. Ein Verein kann auch mehrere Verwaltungssitze haben. Nach dem Sitz des Vereins richtet sich die Zustndigkeit des Registergerichts. Auch der Gerichtsstand des Vereins richtet sich nach dem Sitz. Unverzichtbar ist nur, dass der Verein postalisch ber den eingetragenen Sitz erreichbar ist. Die Post muss dort aber nicht bearbeitet werden. Deswegen gibt es auch keine Bedenken gegen ein Postfach oder einen Nachsendeauftrag. In jedem Fall sichergestellt sein muss dabei, dass Schreiben des Registergerichts zustellbar sind. Kann der Verein an seinem Satzungssitz keine zustellfhige Adresse nachweisen, muss er den Sitz ndern. Das geht nur per Satzungsnderung. Die wird erst mit Eintragung ins Vereinsregister wirksam. Der Satzungssitz gilt nach nach 11 Abgabenordnung als auch steuerlicher Sitz. Das spielt aber regelmig keine Rolle, weil sich die rtliche Zustndigkeit des Finanzamtes nach dem Ort der Geschftsleitung richtet. Der Verein kann eine Betriebssttte haben, die vom Sitz abweicht. Eine Rolle spielt das vor allem hinsichtlich der Gewerbesteuer, weil je nach Gemeinde, in der der Verein seinen Sitz hat, knnen unterschiedliche Gewerbesteuerhebestze gelten. Damit das nicht missbruchlich genutzt werden kann, erkennt das Finanzamt einen Unternehmenssitz nur dann als Betriebssttte an, wenn von dort dauerhaft die geschftsleitende Ttigkeit ausgeht. Betriebssttten kann ein Verein auch mehrere haben. | |||
3. Online-Seminare fr Vereine Vergtungen und Aufwandsersatz im Ehrenamt Steuercheck fr gemeinntzige Einrichtungen Umsatzsteuer bei Vereinen und Gemeinntzigen Buchfhrung fr Vereine I: Grundlagen der Buchhaltung Buchfhrung fr Vereine II: Praktische Buchfhrung
Der Vereinsfhrerschein | |||
4. Zuwendungsempfngerregister startet zum Jahreswechsel Ab Januar 2024 wird das Zuwendungsempfngerregister beim Bundeszentralamt fr Steuern (BZSt) online erreichbar sein. Das Register ist frei zugnglich und eine einfache und unkomplizierte Mglichkeit, sich ber den Gemeinntzigkeitsstatus von Organisationen zu informieren. Die Daten zu den inlndischen Zuwendungsempfngern werden von den Finanzmtern dem BZSt sukzessive automatisiert bermittelt. Daher werden zum Start des Registers nicht sofort alle fr das Zuwendungsempfngerregister berechtigten Organisationen angezeigt werden knnen. Das mglicherweise anfngliche Fehlen von berechtigten Organisationen oder das Fehlen von einzelnen Daten zu berechtigten Organisationen im Zuwendungsempfngerregister hat in der Aufbauphase des Zuwendungsempfngerregisters keine Auswirkung auf den durch die Finanzmter festgestellten gemeinntzigkeitsrechtlichen Status bzw. den Status als Zuwendungsempfnger der Organisation. Die Organisationen erhalten in einer spteren Ausbaustufe die Mglichkeit, freiwillig Bankverbindungen zu Spendenkonten sowie Angaben zu der eigenen Homepage der Organisation in das Register einzupflegen. Sobald dies mglich ist, wird das BZSt hierber gesondert informieren. Hinweis: Gemeinntzige Einrichtungen sollten berlegen, ob sie das Zuwendungsempfngerregister in ihr Spendenfundraising einbinden. Immerhin liefert es den Nachweis, dass die Organisation tatschlich berechtigt ist, Spendenbescheinigungen auszustellen. Bundeszentralamt fr Steuern, Pressemitteilung Nummer 20 vom 29.11.2023 | |||
5. Rund um den Vereinsinfobrief Drucken! Sie knnen den Vereinsinfobrief in einer werbefreien PDF-Version herunterladen - zum Ausdrucken und Archivieren. Kopieren! Verwenden Sie unsere Beitrge fr Ihre Newsletter, Publikationen oder Zeitschriften - kostenlos und unverbindlich. Einzige Bedingung: Sie verweisen mit einem Link am Ende des Beitrages auf www.vereinsknowhow.de. Empfehlen! Empfehlen Sie den Vereinsinfobrief, indem Sie ihn einfach weiterleiten. Danke! Content-Sharing! Auf Ihrer eigenen Website frei einbinden knnen Sie unsere Newsrubrik. Werben im Vereinsinfobrief: Konditionen aktuelle Abonnentenzahl des Vereinsinfobriefs: 17.007 Abmelden! Wenn Sie unseren Infobrief nicht mehr beziehen mchten, dann klicken Sie bitte hier. Adresse ndern! Wenn Sie unseren Infobrief knftig unter einer anderen E-Mail-Adresse beziehen mchten, melden Sie sich bitte zunchst ab (siehe oben) und dann hier mit der neuen Adresse wieder an. Datenschutzhinweis: Wir nutzen die von Ihnen zur Verfgung gestellten personenbezogenen Daten ausschlielich dazu, um Ihnen den Newsletter zusenden zu knnen und um Ihr Newsletterabonnement zu verwalten. Gespeichert wird ausschlielich die E-Mail-Adresse. Sie knnen jederzeit Auskunft ber Ihre von uns gespeicherten personenbezogenen Daten erhalten und Ihren Eintrag lschen. Den Kontakt hierfr finden Sie unten. | |||
Verantwortlich fr den Inhalt ist, soweit nicht anders angegeben: |
Laden...
Laden...
© 2024