Verordnung des Landeshau ptmannes von Steiermark vom ....... über die Lad enöffnungszeiten wegen d es Gelegenheitsmarktes a nlässlich „96 Jahre ATUS Vorwärts Fohnsdorf“ am 18. August 2017 in Fohns dorf
Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom ....... über die Ladenöffnungszeiten wegen des Gelegenheitsmarktes anlässlich „96 Jahre ATUS Vorwärts Fohnsdorf“ am 18. August 2017 in Fohnsdorf
Versendende Stelle A12
GZ ABT12-34678/2017-2
Ende der Begutachtungsfrist 14.07.2017
Stellungnahme Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: wirtschaft@stmk.gv.at