Vorsteuerabzug für Ihr Sommerfest: Das sollten Sie wissen
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Sehr geehrter Herr Do, in vielen Unternehmen finden derzeit Grill- oder Sommerfeste statt: Chefs und Unternehmen nutzen die Möglichkeit, sich bei ihren Mitarbeitern für die erfolgreiche Arbeit zu bedanken. Unser Fachbeitrag informiert Sie, wie Sie die Kosten dafür steuerlich richtig absetzen. Besonders bei Gründern und Kleinunternehmern sind die Stolperfallen bei Umsatz- und Vorsteuer oft unbekannt. Unser eBook Umsatzsteuer & Vorsteuer erläutert Ihnen die wichtigsten Basics und gibt Tipps, wie Sie Steuern sparen. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen, Ihre Lexware Redaktion
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110-EUR-Grenze bei Betriebsfeiern: Neue Steuerspielregeln erleichtern VorsteuerabzugOb Sommerfest oder Weihnachtsfeier: die meisten Betriebe planen ihre Feste heutzutage genau durch – auch aus steuerlicher Sicht. Denn überschreiten die Kosten einer Betriebsveranstaltung pro Teilnehmer den Freibetrag von 110 EUR, wird Lohnsteuer fällig. Dies besagen seit 2015 die Regeln für "Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter". Dazu gehört auch das sommerliche Grillfest.
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eBook Umsatzsteuer & VorsteuerWerden bei der Umsatzsteuer oder beim Vorsteuerabzug Fehler gemacht, kann es im Fall einer Betriebsprüfung teuer werden. Dieses eBook vermittelt: Basics rund um die Umsatzsteuer und den VorsteuerabzugAntworten auf die häufigsten PraxisfragenWichtige Punkte bei der Betriebsprüfung
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Impressum
Die Redaktion erreichen Sie unter: redaktion@lexware.de Redaktion: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG Lexware Online-Redaktion Munzinger Straße 9 79111 Freiburg Unsere Adresse im Internet: w w w. lexware. de Kommanditgesellschaft, Sitz und Registergericht Freiburg HRA 4408 Komplementäre: Haufe-Lexware Verwaltungs GmbH, Sitz und Registergericht Freiburg HRB 5557; Martin Laqua
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