Was Sie bei der Beschäftigung von Minijobbern beachten müssen!
| Liebe Leserin, lieber Leser, um einen "echten", also sozialversicherungspflichtigen Angestellten zu beschäftigen, ist Ihr Unternehmen vielleicht zu klein. Aber ein Minijobber? Der kann Ihnen Arbeit abnehmen, ist im Idealfall flexibel einsetzbar und außerdem nicht so teuer. Eine gute Möglichkeit, um zum Beispiel besonders arbeitsreiche Monate gut zu überstehen! Aber natürlich gibt es auch für Arbeitgeber von 450-Euro-Kräften gewisse Regeln und Pflichten, die Sie kennen und einhalten müssen. Dabei hilft Ihnen unsere Broschüre zur Beschäftigung von Minijobbern. Sozusagen als Warnung haben wir im zweiten Text gleich noch ein Urteil mit dazugepackt, das zeigt, in welche Falle Sie nicht treten sollten. Denn das wäre mehr als ärgerlich!
| Bis zum nächsten Mal Ihre | | Maike Backhaus Redaktion Steuertipps |
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| | | | | INHALT DIESES NEWSLETTERS | | | | | | | | | | |
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| | | | | | Was Sie bei der Beschäftigung von Minijobbern beachten müssen! | | Für die über 7 Millionen Minijobber in Deutschland gibt es ein umfangreiches Regelwerk von Spezialvorschriften. Diese Betreffen die Sozialabgaben, verschiedene Umlagen sowie den Lohnsteuerabzug. Der Beitrag informiert über die aktuell geltende Rechtslage. |
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| | | | Steuerliche Verluste: Anerkennung oder Liebhaberei? Wenn Sie als Selbstständiger oder Vermieter Verluste erzielen, ist das aus steuerlicher Sicht erst einmal kein Problem. Wenn Sie aber über Jahre hinweg nicht aus der Verlustzone herauskommen, wird das Finanzamt Ihre Gewinnerzielungsabsicht irgendwann bestreiten und Ihre Tätigkeit als Liebhaberei einstufen.
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