| die Vereinsbeiträge sind ein wichtiger Baustein im Haushaltsplan. Leider gibt es immer wieder ausstehende Zahlungen. Auch andere säumige Zahler können den Verein in eine finanzielle Schieflage bringen. Wie Sie in solchen Fällen am besten reagieren und Ihre Forderungen durchsetzen, erfahren Sie im heutigen Newsletter. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Vereinsarbeit! Ihre Redaktion www.verein-aktuell.de
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Zahlungsverzug im Verein
Zahlungsverzug im Verein kann zwei unterschiedliche Gründe haben. Entweder die Vereinsverantwortlichen begleichen Rechnungen unpünktlich oder ausstehende Zahlungen von Mitgliedern und sonstigen Schuldnern lassen auf sich warten. Zum Beitrag >
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Übungsleiter können Verluste geltend machen
Bislang vertrat die Finanzverwaltung die strenge Auffassung, dass bei einer erhaltenen Übungsleitervergütung nach § 3 Nr. 26 EStG in Höhe von maximal 2.400 Euro jährlich allenfalls dann die Einnahmen gegen die Ausgaben gegengerechnet werden können, wenn diese ebenfalls über 2.400 Euro liegen. Zum Beitrag >
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Müssen die Mitglieder die Satzung des Vereins kennen?
Es gibt schon kuriose Geschichten im Vereinsalltag, die Anlass zum Nachdenken geben: Im Fall des LG Frankfurt berief sich ein Mitglied darauf, dass es die Satzung nicht kannte. Der Verein hatte das Mitglied wegen Zahlungspflichten in Anspruch genommen und dieses verweigerte mit dem Argument der Unkenntnis der Satzung die Zahlung. Zum Beitrag >
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