Null Euro Bürgergeld: LSG-Hamburg-Urteil verschärft Mitwirkungspflichten Wer dem Jobcenter keine lückenlosen Kontoauszüge vorlegt, riskiert künftig nicht nur eine vorläufige Kürzung, sondern den kompletten Leistungsstopp. Das Landessozialgericht (LSG)Hamburg hat mit Urteil vom 15. Januar 2024 (Az. L 4 AS 159/23 D) entschieden, dass eine „Nullfestsetzung“ nach § 41a SGB II zulässig ist, wenn wesentliche Unterlagen fehlen. Bereits überwiesene Beträge darf das Jobcenter in einem solchen Fall vollständig rückfordern. Mehr anzeigen |